AGB

AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen / Heimordnung

Heimunterlagen:

Preisliste (PDF-Format)

Heimbeschreibung (PDF-Format)

Heimordnung (PDF-Format)

Wir freuen uns, sie in unserem Pfadiheim beherbergen zu dürfen und wünschen ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Um einen geregelten Betrieb zu ermöglichen, was sicher auch in ihrem Interesse liegt, bitten wir um Einhaltung nachstehender Heimordnung. Mit dem Abschluss des Mietvertrages verpflichten sie sich, um Einhaltung dieser Ordnung.

1. Allgemeines Verhalten

Gegenseitige Rücksichtnahme, Anstand und Vernunft sind die Grundlagen für einen geordneten Betrieb.

Unser Haus steht bevorzugt Jugendorganisationen zur Verfügung.

Politische und tendenziöse Tätigkeiten sind nicht gestattet. Werden solche ausgeübt, ist der Verein oder die Heimkommission berechtigt, das Mietverhältnis abzulehnen und/oder die Benützter des Heimes zu verweisen.

Die Heimordnung und die abgegebenen oder angeschlagenen Checklisten bilden einen integrierten Bestandteil des Mietvertrages und werden mit dessen Unterzeichnung als vom Mieter anerkannt betrachtet.

Die Heimverwaltung ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, Widerhandlungen zu ahnden und im Extremfall das Mietverhältnis aufzulösen und die Mieter zu verweisen. Diesbezügliche Rücktritte sind von der Heimleitung nicht rückerstattungspflichtig.

2. Im Heim

Wir verweisen auf die Anschläge im Leiterzimmer, Küche und die entsprechenden Checklisten für die Benützung der Geräte und die Endreinigung

Neben dem Eingang befindet sich der Hauptschalter des Pfadiheimes, welcher beim Verlassen des Hauses ausgeschaltet werden muss.

Die Reinigungsgeräte, wie Besen, Sauger etc. sind gereinigt und geordnet im dafür vorgesehen Schrank zu deponieren.

Die Hausreinigung während und nach der Benützungszeit ist Sache des Mieters. Allfällige Nachreinigungen werden verrechnet (Ansatz pro Arbeitstunde Fr. 50.–). Es dürfen nur vom Hauswart/in abgegebene Reinigungsmittel verwendet werden. Die Reinigungsmittel sind im Mietpreis inbegriffen.

Schuhe und nasse Kleider sind in der Garderobe zu deponieren. In den Zimmern dürfen keine Kleider getrocknet werden.

Die Schlafstellen dürfen nur mit mitgebrachten Schlafsäcken oder Leintüchern benützt werden. Es stehen keine Wolldecken zur Verfügung.

Im ganzen Haus besteht Rauchverbot.

Alkoholkonsum ist Jugendlichen nicht und Erwachsenen nur in mässigem Rahmen erlaubt. Der Konsum und die Weitergabe von Drogen sind strikte verboten und werden polizeilich geahndet.

Wir ersuchen sie, überall für Sauberkeit vor, während und nach der Benützung besorgt zu sein (keine Esswaren und Getränke in den Schlafräumen, keine Kaugummis im und ums Haus, keine Kritzeleien sowie Schreib- und Klebereien, Schnitzereien und Schmiererein an den Wänden, Decken, Balken, etc., sowie einschlagen von Nägeln und dergleichen). Für zusätzliche Reinigungs- und Wiederherstellungsarbeiten werden den Fehlbaren mindestens Fr. 100.— verrechnet. (Stundenansatz Fr. 50.00)

Musikgeräte dürfen nur im Haus bei geschlossenen Fenstern und Türen in Zimmerlautstärke betrieben werden.

Im Hause stehen Musikanlage, DVD, Video, Video+Datenprojektor gegen Aufpreis zur Verfügung.

Abendunterhaltungen sind ab 23.00 Uhr in den grossen Aufenthaltsraum zu verlegen.
(Türen und Fenster geschlossen)

Aktivitäten ausserhalb des Hauses nach 23.00 Uhr sind so zu gestalten, dass Anwohner und Nachbarn nicht belästigt werden.

Aschen vom Cheminée ist in den danebenstehenden Blecheimer zu schütten. Am Schluss des Lagers/der Benützung ist sie gemäss den Weisungen der Heimverwaltung (Checklisten) zu entsorgen.

Im Pfadiheim befinden sich zwei Feuerlöscher, ein Löschschlauch und zwei Feuerschutzdecken.
Absichtliche verursachter Feueralarm oder Missbrauch mit den Feuerlöscheinrichtungen ziehen eine Konventionalstrafe nach sich. Im oberen Stockwerk besteht ein Fluchtweg/Notausgang.
Die Lagerleitung ist verpflichtet die Teilnehmer über richtiges Verhalten bei Brandausbruch zu instruieren und die Fluchtwege aufzuzeigen.

Kinder dürfen sich nie unbeaufsichtigt im Haus aufhalten.

Feste Gegenstände gehören nicht ins WC. Für Schäden haftet der Mieter.

Da das Heim nicht an die Kanalisation angeschlossen ist, werden die Mieter aufgefordert, sparsam mit dem Wasser umzugehen. Die Wasserkosten werden separat verrechnet. Die übrigen Nebenkosten, ausser den Abfallgebühren, sind im Mietpreis inbegriffen.

Der Abfall muss selber entsorgt werden. Der Platz wird vom Heimwart/in bekannt gegeben.
Es besteht in unserer Stadt eine Sackgebühr. Bitte nur die offiziellen Abfallsäcke verwenden (ZAB).
Organische Abfälle können kompostiert werden. Glas, Büchsen, Altöl sind an die öffentlichen Entsorgungsstationen zu bringen.

3. Um das Heim

Aktivitäten ausserhalb des Heimes bedürfen Rücksichtnahme auf die Nachbarn (auch Familiengärten).

Übernachten im Freien (auf dem Areal des Pfadiheimes) ist nur mit Bewilligung der Heimverwaltung möglich.

Lagerfeuer, Feuerstellen sind nur an dem dafür vorgesehenen Platz (Aussencheminée) erlaubt. Entsprechendes Holz kann bei der Heimverwaltung bezogen werden.

Asche aus den Feuerstellen, inklusive jene in den, unter den Rosten befindlichen Auffangwannen, ist gemäss dem Anschlag im Cheminéeraum zu entsorgen.

Die Zufahrt zum Heim ist mit einem Fahrverbot belegt. Beim Pfadiheim bestehen nur zwei Parkplätze. (Es werden zwei Parkkarten abgegeben). Der Heimwart/In wird sie über mögliche weitere Parkplätze informieren (ev. gegen Entgelt).

Wald und Flurschäden sind zu vermeiden.

4. Übernahme, Benützung und Rückgabe des Heimes

Die Ankunftszeit ist spätestens am Tage vor dem Lagerbeginn der Heimverwaltung zu melden. Die Abgabezeit wird am Anreisetag vereinbart. Um die eigene Benützung durch unsere Pfadiabteilung zu gewährleisten, kann das Heim am Samstag erst ab 17.00 Uhr übergeben werden. Am Abreisetag muss das Heim bis 12.00 Uhr abgegeben sein.
(Ausnahmen müssen mit der Heimverwaltung abgesprochen und bewilligt werden)

Bei Übernahme und Rückgabe des Heimes wird ein Protokoll erstellt. Es ist ein Schlüsseldepot von Fr. 100.—zu leisten. Der Heimwart/in erteilt Instruktionen über die Wasserversorgung, Hauptwasserhahn, Sicherungskasten, Heiz- und Duschanlagen, Feuermelder, Küchengeräte, Kehrrichtablage etc.
Allfällige Störungen sind unverzüglich der Heimverwaltung zu melden.

Bei der Übergabe / Rückgabe wird ein Kontrollgang ausgeführt, die Zählerstände abgelesen und eingetragen.

Die Benutzer sind verpflichtet, das Haus, die Umgebung und das Inventar sorgfältig zu behandeln, in sauberem Zustand zu halten sowie gereinigt und vollständig zurückzugeben.
Allfällige Kosten für die Instandstellung, Ersetzung von Gegenständen werden dem Mieter verrechnet.

Die Reinigung hat gemäss den separaten Checklisten zu erfolgen.

Die Abrechnung wird zusammen mit dem Heimwart/In auf dem Abrechnungsformular erstellt. Der geschuldete Betrag für das Mietverhältnis und für allfällige Schäden ist bar oder mittels Einzahlungsschein innert 10 Tagen zu entrichten.
Reparaturen werden gemäss den Handwerkerrechnungen, Eigenleistungen zu einem Stundenansatz von Fr. 50.—verrechnet.

5. Zuwiderhandlung

Bei Verstössen gegen die Bestimmungen der Hausordnung und die Weisungen (inkl. Checklisten u. Anschlägen) von Heimverwaltung und des Heimwartes/in können folgende Sanktionen ergriffen werden:

Verwarnung
Wegweisung
Entzug des Benützungsrechtes unter voller Kostenfolge

9200 Gossau, 1. Aug. 2001

Die Heimkommission

Anzahlung: (nach Vereinbarung)

Raiffeisenbank Gossau-Niederwil, PC 90-1664-3
(Vermerk Heim Buchenwald Nr. 509713.42), 9200 Gossau SG

Das Schlüsseldepot von Fr. 100.00 ist bei der Übergabe zu entrichten. Der Mietvertrag ist bei der Übergabe vorzuweisen.

Die Übergabe / Abnahme wird telefonisch mit dem Heimwart/in vereinbart. (Adressen siehe beiliegende Heimordnung)

Der Rest der Mietkosten ist bei Abnahme des Heimes bar oder innert 10 Tagen mittels EZS zu entrichten.

Mit ihrer Unterschrift erklären sie sich mit den Bedingungen des Mietvertrages (inkl. Heimordnung etc) einverstanden.